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COVID-19
Auch in der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos gelten die aktuellen Corona-Schutz-Massnahmen und Einschränkungen des Bundes und des Kantons Luzern.
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Auf dem ganzen Areal gelten die Abstands- und Hygienevorschriften sowie die übliche Maskenpflicht.
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Die Mitarbeiter*innen sind über die ordentlichen Kommunikationsmittel erreichbar.
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Der Biomärt ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auch hier gelten die Maskenpflicht sowie die Abstands- und Hygienevorschriften.
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